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Sachkundenachweis für Tierhalter

Veröffentlichungsdatum18.08.2026Lesedauer1 MinuteKategorienWohnen & Umwelt

Ab 1. Juli 2026 treten in Österreich neue Bestimmungen im Tierschutzgesetz in Kraft. 

Wer sich ab diesem Zeitpunkt erstmals einen Hund, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel anschaffen möchte, muss vor der Anschaffung einen theoretischen Sachkundenachweis absolvieren. Ziel dieser Regelung ist es, zukünftige Tierhalter bestmöglich auf die Verantwortung vorzubereiten und ihnen grundlegendes Wissen über die artgerechte

Haltung, Pflege, Ernährung und die Bedürfnisse der jeweiligen Tiere zu vermitteln. Für Hundehalter gilt zusätzlich, dass innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Anschaffung ein praktischer Sachkundenachweis erbracht werden muss. Dabei geht es vor allem um den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Hund im Alltag. 

Wer bereits einen Sachkundenachweis nach dem Oö. Hundehaltegesetz oder eine anerkannte Alltagstauglichkeitsprüfung absolviert hat, kann von Übergangsregelungen profitieren und muss den neuen Nachweis nur teilweise oder gar nicht mehr erbringen.

Von der Verpflichtung zum Sachkundenachweis gibt es außerdem verschiedene Ausnahmen. Diese gelten beispielsweise für Personen, die bereits seit längerer Zeit Hunde oder andere betroffene Tierarten halten und dies nachweisen können. Auch Tierärzte, zertifizierte Hundetrainer, Tierpfleger sowie weitere Personen mit einer entsprechenden fachlichen Qualifikation oder Ausbildung sind von den neuen Regelungen ganz oder teilweise ausgenommen.

Die Einführung des Sachkundenachweises soll dazu beitragen, dass Tiere künftig noch verantwortungsvoller gehalten werden und sich neue Tierhalter bereits vor der Anschaffung mit den Anforderungen und Bedürfnissen ihres zukünftigen Haustieres auseinandersetzen. Dadurch sollen Fehlhaltungen vermieden und das Tierwohl nachhaltig verbessert werden. Wichtig ist außerdem, dass diese Vorgaben des Tierschutzgesetzes zusätzlich zu den bestehenden landesrechtlichen Regelungen gelten. Für Hundehalter sind daher auch weiterhin die jeweiligen Bestimmungen des Bundeslandes – beispielsweise das Oö. Hundehaltegesetz – zu beachten.

Information_zu_den_Sachkundenachweisen_nach_dem_Tierschutzgesetz_.pdf herunterladen (0.12 MB)

verschiedene hundereptilien