Strafregisterbescheinigung

Zuständig

Sie können einen Strafregisterauszug persönlich, ohne Termin, im Bürgerservice/Meldeamt beantragen.
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass,  Personalausweis oder Führerschein mit.


Strafregisterauszug, der überall vorgelegt werden kann  
€ 26,00


Spezieller Strafregisterauszug
€ 29,00

  • „Kinder und Jugendfürsorge“
  • „Pflege und Betreuung“
  • „Terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ 

Hier benötigen Sie zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und von der Dienstgeberin oder dem Dienstgeber  bzw. der Organisation unterschriebene und gestempelte Bestätigung im Original (= Beilage).

Strafregister-Beilage


Freiwilligen-Organisationen

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer

  • Freiwilligenorganisation,
  • spendenbegünstigten Einrichtung und
  • gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung

ist zur Gänze gebührenfrei, sofern alle dafür vorgesehenen Dokumente vorgelegt werden

Für die Beantragung einer gebührenfreien Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement bei einer Freiwilligenorganisation ist folgendes Formular auszufüllen:

2026-Bestaetigung-des-FWE-SRB-FSJ.pdf herunterladen (0.21 MB)