Volksbegehren

Mit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters zu Jahresbeginn 2018 wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Unterstützungserklärungen für Volksbegehren nunmehr bei jeder beliebigen Gemeinde in Österreich und online (mit Bürgerkarte bzw. Handysignatur) abgegeben werden können.  

Aktuelle Volksbegehren in der Unterstützungsphase


Diese Unterstützungserklärungen können während der Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt abgegeben werden.


Zu dem Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "ORF-Haushaltsabgabe NEIN" wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Diesem Antrag wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben.  
Dieses Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden. 

Zu den Volksbegehren
* Autovolksbegehren: Kosten runter!
* Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
wurden Einleitungsanträge gestellt. Den Einleitungsanträgen wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben. Sofern der erforderliche Kostenbeitrag fristgerecht eingezahlt wird können auch diese beiden Volksbegehren im Eintragungszeitraum 31. März bis 7. April unterschrieben werden.
Dem Einleitungsantrag für das Volksbegehren * Für ein Bundes-Jagdgesetz" wurde durch den Bundesminister für Inneres nicht stattgegeben.


Unterstützungswillige müssen zum Nationalrat wahlberechtigt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am der Unterstützung usw.) und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein (auch Auslandsösterreicher).
Eine Eintragung kann - unabhängig vom Hauptwohnsitz - in jeder österreichischen Gemeinde, oder online vorgenommen werden. Liegt bereits eine Unterstützungserklärung für die gegenständlichen Volksbegehren vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.

Bitte für die Eintragung unbedingt einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen! (Führerschein, Reisepass, Personalausweis – jedoch keine E-Cards, Bankomatkarten etc.).

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.