Impressum

Impressum/Offenlegung/§ 13 AVG/Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages


1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber und Herausgeber: Gemeinde Hartkirchen
Ansprechperson: AL Roland Schauer

Adresse: Kirchenplatz 1, 4081 Hartkirchen
Telefon: +43 (0)7273/8956
Fax: +43 (0)7273/8956-55
E-Mail: gemeinde@hartkirchen.ooe.gv.at
UID-Nummer: ATU23422400


Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Die Homepage der Gemeinde Hartkirchen bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Hartkirchen

Anmerkung zur gendergerechten Schreibweise

Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird gegebenenfalls auf eine geschlechterneutrale Differenzierung (beispielsweise „Bürgerinnen und Bürger“ oder „BürgerInnen“) verzichtet. Die verwendeten Begriffe gelten daher im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich immer für beide Geschlechter. Unabhängig von der inhaltlichen Gestaltung sei vorausgesetzt, dass beide Geschlechter selbstverständlich als gleichwertig erachtet werden.


2. Kundmachung gem. § 13 Abs. 1 und § 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz AVG

Gemäß § 13 Abs. 2 AVG besteht für Ihr schriftliches Anliegen folgende Adresse:

Gemeinde Hartkirchen, Kirchenplatz 1, 4081 Hartkirchen

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Telefon und Fax

Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer +43 (7273) 8956-55. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 (7273) 8956 während der Amtsstunden zur Verfügung.

E-Mail

Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse gemeinde@hartkirchen.ooe.gv.at der Gemeinde Hartkirchen.

Wenn für einen Geschäftsfall ein elektronisches Formular zur Verfügung steht (www.hartkirchen.ooe.gv.at/formulare) dann ist dieses zu verwenden. Ein E-Mail ist in diesem Fall gemäß § 13 Abs. 2 AVG unzulässig.

Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Hartkirchen können folgende Formate verwendet werden:

Hinweise (E-Mail)

Gemäß § 13 AVG können Anbringen auch im Verwaltungsverfahren im elektronischen Weg per E-Mail rechtswirksam eingebracht werden. Eine digitale Signatur ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich.

Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden.

Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Amtes übermittelten Anbringen ist insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.


Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Hartkirchen können folgende Formate verwendet werden:
TextASCIItext/plain*.TXT
DokumentPDFapplication/pdf
*.PDF

RTF
application/rtf
*.RTF

MS Office Wordapplication/msword*.DOC / *.DOCX

MS Office Excelapplication/msexcel*.XLS / *.XLSX
GrafikGIFimage/gif*.GIF

JPEGimage/jpeg*.JPEG  *.JPG 

BMPimage/bmp*.BMP
HTMLHTMLtext/html*.HTM *.HTML
KomprimierungZIPapplication/zip*.ZIP

Hinweise zum Recht auf elektronischen Verkehr:

Für die Ausübung des Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Behörde gem. § 1a E-GovG. stellt die Gemeinde Hartkirchen auf ihrer Website unter www.hartkirchen.at im Bereich "E-Government" per 01.01.2020 die entsprechenden Formulare für eine Online-Antragstellung zur Verfügung.


Gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz AVG werden für die Gemeinde Hartkirchen folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

Amts- und Parteienverkehrsstunden
Montag08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag07.00 Uhr bis 12.00 Uhr13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 Uhr bis 12.00 Uhr13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.


3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Gemeinde Hartkirchen angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Hartkirchen keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Gemeinde Hartkirchen wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann kein Rechtsanspruch abgeleitet und/oder keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Gemeinde Hartkirchen als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

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