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Medieninhaber und Herausgeber: Gemeinde HartkirchenAnsprechperson: AL Roland Schauer
Adresse: Kirchenplatz 1, 4081 HartkirchenTelefon: +43 (0)7273/8956Fax: +43 (0)7273/8956-55E-Mail: gemeinde@hartkirchen.ooe.gv.atUID-Nummer: ATU23422400
Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:
Die Homepage der Gemeinde Hartkirchen bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Hartkirchen
Anmerkung zur gendergerechten Schreibweise
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird gegebenenfalls auf eine geschlechterneutrale Differenzierung (beispielsweise „Bürgerinnen und Bürger“ oder „BürgerInnen“) verzichtet. Die verwendeten Begriffe gelten daher im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich immer für beide Geschlechter. Unabhängig von der inhaltlichen Gestaltung sei vorausgesetzt, dass beide Geschlechter selbstverständlich als gleichwertig erachtet werden.
Gemäß § 13 Abs. 2 AVG besteht für Ihr schriftliches Anliegen folgende Adresse:
Gemeinde Hartkirchen, Kirchenplatz 1, 4081 Hartkirchen
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Telefon und Fax
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer +43 (7273) 8956-55. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 (7273) 8956 während der Amtsstunden zur Verfügung.
E-Mail
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse gemeinde@hartkirchen.ooe.gv.at der Gemeinde Hartkirchen.
Wenn für einen Geschäftsfall ein elektronisches Formular zur Verfügung steht (www.hartkirchen.ooe.gv.at/formulare) dann ist dieses zu verwenden. Ein E-Mail ist in diesem Fall gemäß § 13 Abs. 2 AVG unzulässig.
Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Hartkirchen können folgende Formate verwendet werden:
Hinweise (E-Mail)
Gemäß § 13 AVG können Anbringen auch im Verwaltungsverfahren im elektronischen Weg per E-Mail rechtswirksam eingebracht werden. Eine digitale Signatur ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden.
Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Amtes übermittelten Anbringen ist insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.
Hinweise zum Recht auf elektronischen Verkehr:
Für die Ausübung des Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Behörde gem. § 1a E-GovG. stellt die Gemeinde Hartkirchen auf ihrer Website unter www.hartkirchen.at im Bereich "E-Government" per 01.01.2020 die entsprechenden Formulare für eine Online-Antragstellung zur Verfügung.
Gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz AVG werden für die Gemeinde Hartkirchen folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
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