Informationsfreiheit in der Gemeinde Hartkirchen
Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen der Gemeinde zu erhalten.
So funktioniert es:
Anfragen können formlos schriftlich, per E-Mail oder mit Formular gestellt werden.
Die Gemeinde prüft den Antrag und beantwortet ihn in der Regel innerhalb eines Monats.
Ausnahmen gelten, wenn Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse oder öffentliche Sicherheit betroffen sind.
Viele wichtige Dokumente (z. B. Satzungen, Haushaltspläne, Gemeinderatsprotokolle, Verträge über 100.000 €) werden seitens der Gemeinde Hartkirchen wie bereits vor Erlassung des Gesetzes ohnehin proaktiv veröffentlicht.
👉 Nutzen Sie dazu unser Online-Antragsformular:
Antragsformular - Auskunftsbegehren