Eheschließung und eingetragene Partnerschaften

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Geburtsurkunden (wird von jenem Standesamt ausgestellt, wo die Geburt eingetragen wurde)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde der gemeinsam als außerehelich geborenen Kinder
  • Nachweis über akademische Grade
  • Heiratsurkunden aller früheren Ehen und Nachweise über deren Auflösung

Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit wird bei jedem Standesamt in Österreich vorgenommen. Die standesamtliche Trauung kann in jedem Standesamt vorgenommen werden.

Zuständig