Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale

Für Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche€ 150 %
Für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche€ 200 %

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Verordnung zur Freizeitwohnungspauschale